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Frequently Asked Questions Karenz und Elternteilzeit

(Die Inhalte wurden von den ProjektpartnerInnen zusammengestellt und formuliert und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Endredaktion: Christiane Chatzinakis und Jasmine Böhm, abz*austria.)

 

Was versteht karenz und karriere unter "Karenz", "Karriere" und "Vereinbarkeit"?
Wie können Frauen und Männer Karenz und Karriere verbinden?
Was motiviert Männer, in Karenz zu gehen?


KarenzManagement für Unternehmen und MitarbeiterInnen

Was ist KarenzManagement und was habe ich als Unternehmen davon?
Wann beginnt die Karenzplanung im Unternehmen?
Wann beginnt die Karenzplanung für mich als werdende Mutter oder werdender Vater? Wie plane ich konstruktiv?
Was kann ich als Elternteil tun, um frühzeitig meinen beruflichen Wiedereinsteig zu planen? 
Wie kann ich in meinem Unternehmen verhindern, dass Karenzen und Elternteilzeit „den Betrieb stören“?
Wie kann ich in meinem Unternehmen lange Auszeiten bei MitarbeiterInnen vermeiden?
Wer bietet Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg?


Rechtliche Fragen


Definitionen rund um Karenz und Elternteilzeit
Welche Fristen und Meldepflichten muss ich als ArbeitnehmerIn in Hinblick auf Karenz einhalten? 
Welche Fristen und Meldepflichten muss ich als MitarbeiterIn in Hinblick auf Elternteilzeit einhalten?
Welche Ansprüche haben ArbeitnehmerInnen nach den neuen rechtlichen Bestimmungen zur Elternteilzeit?
Kann ich als Selbständige Kinderbetreuungsgeld beziehen? Was muss ich beachten?
Wie sieht es mit Zuverdienstgrenzen während Karenz und Elternteilzeit aus?
Meine Lebensgefährtin bekommt ein Kind von mir. Wir leben aber nicht in einem gemeinsamen Haushalt. Kann ich in Väterkarenz gehen?


Alltag mit Kindern


Was kann ich bei der Wahl der außerhäuslichen Kinderbetreuung beachten?
Welche Möglichkeiten / Angebote der Kinderbetreuung gibt es?
Mein Kind ist ein Jahr alt und ich möchte/muss wieder arbeiten. Schade ich meinem Kind mit zu früher außerhäuslicher Betreuung?
Ich möchte in meiner Nachbarschaft rund um das Thema Kinder, Mütter, Väter etwas verändern. Welche Möglichkeiten der Vernetzung und Selbstorganisation gibt es?
Wo und wie finde ich andere Menschen mit kleinen Kindern und ähnlichen Erfahrungen?


 

Was versteht karenz und karriere unter "Karenz", "Karriere" und "Vereinbarkeit"?

Karenz
Im Rahmen des Projektes beschäftigen wir uns hauptsächlich mit der Elternkarenz und vor allem damit, wie sie für Frauen und Männer lebbar wird, ohne einen "Karriereknick" zur Folge zu haben. Die von uns entwickelten Maßnahmen, Überlegungen und Konzepte sind aber auch sehr gut für andere Formen von Auszeiten und Betreuungspflichten nützlich und anwendbar

Karriere
Unter Karriere verstehen wir unterschiedliche Formen der beruflichen Entwicklung, die sowohl die Karriere im klassischen Sinn, die mit Aufstieg im Unternehmen verbunden wird, beinhalten können, als auch einen sehr breiten Karrierebegriff, in dem es mehr um die Schaffung von Möglichkeiten und gut lebbarer Arbeitsbedingungen geht. Karriere für Einzelpersonen wird dann möglich, wenn Unternehmen, Einzelperson plus dazugehöriges Umfeld und staatliche Voraussetzungen gut ineinander spielen

Vereinbarkeit
In diesem Sinn ist Vereinbarkeit das Lebbar-Machen unterschiedlicher selbst gewählter, passierter oder von außen vorgegebener Ansprüche. Die Verantwortung dafür, Vereinbarkeit möglich zu machen, tragen die Einzelpersonen, deren Umfeld, die Unternehmen und die staatlichen Institutionen, die Kinderbetreuung, Finanzbezüge und Ähnliches regeln.
Vereinbar machen heißt also auch, Möglichkeiten öffnen, um unterschiedliche Lebensfelder gut miteinander zu kombinieren. Besonders wichtig ist uns dabei, dass diese Möglichkeiten für Männer und Frauen gleich breit und vielfältig sind.

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Wie können Frauen und Männer Karenz und Karriere verbinden?

Die Verbindung von Karenz und Karriere setzt eine gute Planung voraus. Wenn ein Kind geplant ist – noch vor der Schwangerschaft – ist es sinnvoll, sich mit der Frage einer möglichen Arbeitszeitgestaltung, den finanziellen Auswirkungen und den bestehenden Netzwerken zu beschäftigen. Rechtliche Rahmenbedingungen sollten geklärt werden, wie z.B. den Anspruch auf Elternteilzeit und die Zuverdienstgrenzen neben dem Kinderbetreuungsgeld. Potenzielle ArbeitgeberInnen sollten auf ihr Entgegenkommen und ihre Flexibiliät gegenüber Vereinbarkeitsansprüchen von Einzelpersonen überprüft werden.
Wenn Sie in Beziehung einer leben, ist eine partnerschaftliche Aufteilung und gemeinsame Planung der Haushalts- und Familienpflichten ein wesentlicher Faktor dafür, das berufliche Aus bei einer/einem der BeziehungspartnerInnen zu vermeiden.
Sehr oft ist der Aufbau eines erweiterten Betreuungsnetzwerkes für das Kind notwendig, welches bei Notfällen eingesetzt werden kann, d.h. in Krankheitsfällen, bei schulfreien Tagen, bei Sperrzeiten des Kindergartens oder bei Dienstreisen.
Während der beruflichen „Auszeit“ (Karenzzeit oder Elternteilzeit) sollte der Kontakt mit dem Unternehmen aufrechterhalten werden, wenn Sie vorhaben, wieder in dasselbe Unternehmen zurückzukehren. Wenn Ihr Unternehmen dazu noch nichts anbietet, schlagen Sie selbst vor, woran Sie interessiert sind, wie etwa Teilnahme an internen Veranstaltungen oder Weiterbildungen sowie Übernahme von Urlaubsvertretungen oder Mitarbeit an Projekten.
Ein möglichst frühzeitiger Wiedereinstieg begünstigt in vielen Fällen die Fortsetzung des beruflichen Erfolgs.

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Was motiviert Väter, in Karenz zu gehen?

Wir wissen aus eigenen Studien, dass die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungskarenz bei Männern vor allem an drei Bedingungen geknüpft ist.

  • Mikorebene: Aushandlungsprozesse mit der Partnerin bzw. Kindesmutter haben maßgeblichen Einfluss auf Karenzierungen bei Männern. Gut qualifizierte Frauen in Beschäftigungsverhältnissen verhalten sich eher unterstützend gegenüber der Karenzierung ihrer Partner oder fordern diese sogar ein, wenn es die finanziellen Rahmenbedingungen ermöglichen.
  • Mesoebene: Betriebliche Strukturen müssen so beschaffen sein, dass die Möglichkeit der Karenzierung in den betrieblichen Abläufen vorgesehen ist. Dies betrifft sowohl die Informationspraxis in Betrieben (v. a. zum Thema Väterkarenz) als auch Maßnahmen die vor, während und nach der Karenzierung auf Seiten des Betriebes gesetzt werden (Karenz-Planungsgespräche, Supervision für Karenzierte, Arbeitsmodelle während der Karenz, Wiedereinstiegsszenarien, etc.).
  • Makroebene: Flexible, kurze und mehrmals wechselbare Karenzierungsmöglichkeiten werden von Männern eher in Anspruch genommen und helfen Frauen eher beim Wiedereinstieg als die durchgängigen Langzeit-Karenzen. Lohnersatzleistungen unterstützen die Inanspruchnahme der Karenz auch bei besser verdienenden ArbeitnehmerInnen. Aus der Praxis in anderen EU-Staaten wird deutlich, dass Sensibilisierungsarbeit und verpflichtende Vatermonate nach dem Prinzip 'use it or loose it' die Partizipation der Männer in der aktiven Familienarbeit erhöhen.

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KarenzManagement für Unternehmen und MitarbeiterInnen

 

Was ist KarenzManagement und was habe ich als Unternehmen davon?

Wir verstehen unter KarenzManagement alle Maßnahmen, die in Unternehmen getroffen werden, um einen aktiven und strukturierten Umgang mit familienbedingten Job-Auszeiten zu ermöglichen. Durch sie werden eine ressourcenorientierte und vorausschauende Personalplanung gefördert und Reibungsverluste verhindert.
Studien belegen mittlerweile, dass der Nutzeneffekt vereinbarungsfreundlicher Maßnahmen die Kosten weit übersteigt. Hervorzuheben sind der Imagegewinn am Arbeits- und auch Absatzmarkt im Bezug auf potentielle KundInnen und die erhöhte Motivation der MitarbeiterInnen im Sinne des Unternehmens zu planen.
Aktives KarenzManagement reduziert vereinbarungsbedingte Fluktuation, verkürzt die Auszeiten, senkt Wiedereingliederungskosten und erhöht allgemein die Motivation und Leistungsbereitschaft der MitarbeiterInnen.
Spezifisches Know-How bleibt im Unternehmen und Kontinuität wird gewährleistet.

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Wann beginnt die Karenzplanung im Unternehmen?

Karenzplanung beginnt, sobald ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin bekannt gibt, dass er Vater wird oder dass sie Mutter wird. Wichtig ist eine gemeinsame Planung der Karenz und einer eventuellen Elternteilzeit zwischen MitarbeiterIn und jeweiliger Ansprechperson im Unternehmen.

Aktives KarenzManagement lässt sich in drei Phasen gliedern: Vorbereitung vor der Auszeit, Gestaltung der Auszeit, Reintegration nach der Auszeit.
Die Planungsphase, ist die Basis für ein erfolgreiches KarenzManagement. In Gesprächen zwischen Personalabteilung oder - bei kleineren Unternehmen - Geschäftsführung, zuständiger Führungskraft und MitarbeiterIn werden die unterschiedlichen Interessen auf den Tisch gelegt. Abwesenheitsdauer, Form der Abwesenheit, Wiedereinstiegszeitpunkt und Form des Wiedereinstiegs müssen besprochen und abgeklärt werden. Alle rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten müssen berücksichtigt werden. Ziel ist es eine vertrauensvolle Basis für die weitere Zusammenarbeit „unter neuen Vorzeichen“ zu legen.
Je detaillierter und frühzeitiger die Planung erfolgt, umso eher lassen sich Interessenskonflikte vermeiden und die Auszeit so gestalten, dass ein nahtloser Wiedereinstieg, wenn erwünscht, möglich wird.

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Wann beginnt die Karenzplanung für mich als werdende Mutter oder werdender Vater? Wie plane ich konstruktiv?

Die Karenzplanung sollte spätestens dann beginnen, wenn Sie wissen, dass Sie oder Ihre Partnerin schwanger sind. Je früher geplant wird, desto besser gelingt der Umstieg in die neue Lebensphase.
Das Schaffen eines Netzwerkes kann besonders für AlleinerzieherInnen eine wesentliche Entlastung bedeuten. Absprachen und Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin sollten rechtzeitig getroffen werden und bieten so eine gute Basis dafür, dass Karenz nicht „passiert“, sondern gestaltet werden kann.
Sie müssen sich überlegen, wer wie lange und wann in Karenz geht, wie die Kinderbetreuung beim Wiedereinstieg aussehen soll und wie eine mögliche Aufteilung der Haushalts- und Kinderbetreuungspflichten aussieht. Außerdem lohnt es sich zu überlegen, ob Sie die Karenz zusätzlich dazu nutzen wollen, sich weiterzubilden, umzuorientieren, eine Auszeit zu nehmen und Ähnliches.
Sie müssen sich auch überlegen, ob und wie Sie nach der Karenz wieder in ihr Unternehmen einsteigen wollen. Klare Absprachen helfen Ihnen dabei, die Phase des Wiedereinstieges aktiv mitzugestalten und ermöglichen auch ihrem Arbeitgeber/ ihrer Arbeitgeberin Sie zum richtigen Zeitpunkt wieder einzuplanen.
Sind beide Perspektiven geklärt, lassen sich unangenehme Überraschungen weitgehend vermeiden.

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Was kann ich als Elternteil tun, um frühzeitig meinen beruflichen Wiedereinsteig zu planen?

  • früh genug Kontakt mit ArbeitgeberIn bezüglich der Zeit danach aufnehmen
  • ein klares Konzept des gewünschten Arbeitsumfangs und der Organisation (Elternteilzeit bzw. Vollzeitkarenz) gemeinsam mit ArbeitgeberIn erstellen
  • Selbst am Ball bleiben und sich über inhaltliche und strukturelle Veränderungen im Unternehmen informieren.
  • Zu informellen Treffen oder Teamsitzungen des Unternehmens gehen.
  • Wenn gewünscht und möglich, hilft ein geringfügiger Einstieg während der Karenz Sie im Team zu integrieren und Sie auf dem Laufenden zu halten.
  • Ablauf und Aufteilung der Karenzzeit mit den anderen sorgepflichtigen Personen absprechen.
  • einen klaren Umgang mit der Aufteilung der Haushalts- und Kinderbetreuungsverantwortungen innerhalb der Familie finden.
  • Falls möglich, beziehen Sie das familiäre Umfeld und FreundInnen in die Kinderbetreuung mit ein! Teilweise können alternative Kinderbetreuungsmöglichkeiten auch in anderen Netzwerken gestaltet werden. 
  • Netzwerke bilden: Es finden sich bei Babytreffs, Rückbildungsgymnastik, Yogarunden etc. immer wieder Frauen und Männer mit ähnlichen Lebensumstand, ähnlichen Problemen, Ängsten, Hoffnungen und Hürden.

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Wie kann ich in meinem Unternehmen verhindern, dass Karenzen und Elternteilzeit „den Betrieb stören“?

Karenzen und Elternteilzeit stören nur dann, wenn es kein strukturiertes Vorgehen dafür gibt und jedes Mal von vorne geplant und entschieden werden muss. Auch die Einstellungen von Management und MitarbeiterInnen entscheiden, ob Auszeiten als problembehaftet oder alltäglich wahrgenommen werden. Deshalb: Integrieren Sie Karenzierungen in die Abläufe der Organisation! Und sorgen Sie für eine positive Grundhaltung zu vereinbarkeitsbedingten Arbeitsbedürfnissen!
Wenn Sie die Organisationsstruktur elastisch gestalten im Hinblick auf die Schnittstelle zu den unterschiedlichen Lebensweltansprüchen und Existenzsicherungsmodellen ihrer MitarbeiterInnen, dann bleibt Ihnen das reaktive 'Nachhinken' erspart. Hinzu kommt der Nutzen aus dieser Strategie, der auf den ersten Blick zumeist nicht ersichtlich scheint: Das Berücksichtigen der Vereinbarkeitsansprüche ihrer MitarbeiterInnen führt in der Regel zu langfristigen Bindungen, höherer Motivation und Loyalität zum Unternehmen, verhindert starke Fluktuationen im Betrieb und andere Reibungsverluste.

Je flexibler und vertrauensvoller Strukturen in Unternehmen gestaltet werden, desto mehr sind auch die MitarbeiterInnen bereit, im Sinne des Unternehmens zu handeln und auf Unternehmensbedürfnisse flexibel zu reagieren.

Flexible Arbeitszeitlagen, Teleworking-Möglichkeiten und individuelle Vereinbarungen helfen Teilzeitwünsche (Elternteilzeit) von MitarbeiterInnen nicht als Problem, sondern als einen alltäglichen Faktor des Unternehmensalltags handhabbar zu machen.

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Wie kann ich in meinem Unternehmen lange Auszeiten bei MitarbeiterInnen vermeiden?

Entscheidend sind hier gute Angebote zur Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, sowie eine gemeinsame vertrauensvollen Planung.
Die Auszeit kann durch alternative Angebote während der Karenz, wie etwa Projektarbeiten oder stundenweise Einsätze dazu genutzt werden, neue Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und die Lust am gemeinsamen Arbeiten zu erhalten, wenn der/die MitarbeiterIn das möchte und sich dadurch keine anderen Nachteile ergeben, wie Verlust von Versicherungsansprüchen, Kinderbetreuungsgeld oder Ähnliches.
Flexible und individuelle Möglichkeiten zur Arbeitszeitgestaltung und Alternativmodelle, wie etwa Möglichkeiten für Teleworking, erweitern im Rahmen der betrieblichen Machbarkeit den Spielraum, in dem Arbeiten stattfinden kann, und verhindern eine übergroße Belastung der Einzelpersonen, in der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Kontaktangebote während der Auszeit und Miteinbeziehung der Familien bei Unternehmensveranstaltungen und Planungen schaffen ein vereinbarkeitsfreundliches Klima, das MitarbeiterInnen bei einem raschen Wiedereinstieg unterstützt.

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Wer bietet Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg?


Broschüren zum Wiedereinstieg:

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Rechtliche Fragen

ACHTUNG!
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden sich ab 01.01.2008 teilweise ändern!  

Definitionen rund um Karenz und Elternteilzeit

Mutterschutz
Um die Gesundheit der Mutter und des (ungeborenen) Kindes nicht zu gefährden, beinhaltet der Mutterschutz Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt. Sowohl in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung als auch in den ersten acht Wochen nach der Geburt dürfen Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigt werden.
Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich bei Früh-, Mehrlings- oder Kaiserschnittsgeburten auf zwölf Wochen.

 

Karenz
Unter Karenz ist das Ruhen der Pflichten in einem Arbeitsverhältnis für einen bestimmten Zeitraum gemeint. In dieser Phase müssen Sie nicht arbeiten und erhalten entsprechend auch keinen Lohn. Mütter und Väter können anschließend an die Schutzfrist nach der Geburt bis maximal zum 2. Geburtstag des Kindes Karenz beanspruchen, allerdings nicht zur gleichen Zeit, und unter Wahrung bestimmter Meldefristen.

 

Elternteilzeit

Wenn Sie lediglich eine Arbeitszeitreduzierung oder gar nur eine Änderung der Lage Ihrer Arbeitszeit möchten, können Sie Elternteilzeit beanspruchen. Sofern Sie bereits seit mindestens drei Jahren in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten arbeiten, können Sie eine Arbeitszeitänderung bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes („großer Anspruch“), andernfalls nur bis zum 4. Geburtstag („kleiner Anspruch“), vereinbaren.

Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht für Eltern, deren Kind nach dem 30.06.2004 geboren wurde und für Eltern, die sich a, 01.07.2004 in Beschäftigungsverbot oder Karenz befunden haben.

Sie können den Anspruch auf Elternteilzeit einseitig bei ihrem Unternehmen geltend machen, die Art und Ausgestaltung müssen Sie aber mit ihrem Unternehmen vereinbaren. Das heißt, dass sie konkrete Wünsche über Arbeitszeitlage und Stundenreduktion anmelden können, dass Ihr/e ArbeitgeberIn dem aber zustimmen muss bzw. einen Gegenvorschlag einbringen kann.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Beratungen bieten die Arbeiterkammer, der ÖGB und teilweise auch die Einzelgewerkschaften an.

 

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld – kurz Kindergeld – ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, auf die Mütter und Väter unabhängig von einer früheren oder aktuellen Erwerbstätigkeit Anspruch haben.
Für dasselbe Kind können beide Elternteile nicht gleichzeitig sondern nur nacheinander Kindergeld beziehen. Übernehmen beide Elternteile zeitweise die Kinderbetreuung, kann die Leistung bis zum 36. Lebensmonat des Kindes in Anspruch genommen werden, andernfalls nur bis zum 30. Lebensmonat. (Wird sich mit 01.01.2008 ändern.)
Die Höhe des Kindergeldes beträgt derzeit 14,53 Euro/Tag (Stand: Oktober 2006). Der beziehende Elternteil darf jedoch eine jährliche Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro nicht überschreiten.

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Welche Fristen und Meldepflichten muss ich als ArbeitnehmerIn in Hinblick auf Karenz einhalten?

Stets zu beachten: Gleichzeitige Karenz beider Elternteile für dasselbe Kind ist derzeit nicht möglich.
Soll die Karenz der Mutter im Anschluss an die nachgeburtliche Schutzfrist beginnen, muss sie dem Unternehmen Beginn und Dauer der Karenz bis zum Ende dieser Schutzfrist bekannt geben. (siehe auch Mutterschutz)
Soll statt dessen der Vaters im Anschluss an die nachgeburtliche Schutzfrist der Mutter in Karenz gehen, muss er dem Unternehmen Beginn und Dauer der Karenz innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt bekannt geben, auch wenn die Voraussetzungen für einen verlängerten Mutterschutz gegeben sind.
Teilen sich die Eltern die Karenz, muss die nachfolgende Karenz mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Antritt gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, die Karenz nicht zu früh zu melden. Der Kündigungsschutz beginnt nämlich frühestens mit der Geburt des Kindes bzw. 4 Monate vor dem Antritt einer Karenz im Anschluss an die Karenz des anderen Elternteiles.
Sofern Sie bei der erstmaligen Meldung Karenz nicht bis zur Maximaldauer, also bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes, beansprucht haben, können Sie diese einmal einseitig verlängern. Sie haben dies Ihrem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem Ende der erstmalig gemeldeten Karenz bekannt zu geben.

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Welche Fristen und Meldepflichten muss ich als MitarbeiterIn in Hinblick auf Elternteilzeit einhalten?

Im Gegensatz zur Karenz kann Elternteilzeit nach Ablauf des Beschäftigungsverbotes zu jedem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Anspruchszeitraumes verlangt werden. Auch können die Eltern gleichzeitig Elternteilzeit beanspruchen. Beginn und Dauer der Teilzeitbeschäftigung sowie Ausmaß und Lage der Arbeitszeit müssen analog der Fristen zur Karenz schriftlich geltend gemacht werden.
Sie können vom Arbeitgeber sowohl eine Änderung (Verlängerung, Änderung des Ausmaßes oder der Lage der Arbeitszeit) als auch eine vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung je einmal verlangen. Die beabsichtigte Änderung muss mindestens drei Monate zuvor schriftlich bekannt gegeben werden.

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Welche Ansprüche haben ArbeitnehmerInnen nach den neuen rechtlichen Bestimmungen zur Elternteilzeit?

Sowohl für den großen als auch den kleinen Anspruch gilt, dass Sie für eine bestimmte Zeit eine Herabsetzung Ihrer bisherigen Arbeitszeit in beliebigem Ausmaß oder eine bloße Änderung der Lage Ihrer Arbeitszeit verlangen können. Beträgt Ihre bisherige Arbeitszeit beispielsweise 40 Wochenstunden, ist eine Reduzierung auf 30 Wochenstunden genauso möglich wie auf 10. Sie können auch eine Aufteilung der ursprünglichen oder reduzierten Stunden auf bestimmte Wochentage oder auf bestimmte Uhrzeiten verlangen.

Trotz der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen, Ihrem Arbeitgeber einen Teilzeitwunsch zu melden, der Ihren tatsächlichen Betreuungsinteressen entspricht. Kommt es nämlich zu einem gerichtlichen Verfahren, wird dieser Wunsch mit Ihren tatsächlichen Betreuungsnotwendigkeiten zu begründen sein. Während eines Verfahrens gelten noch die ursprünglichen Arbeitszeiten.

Der große Anspruch reicht längstens bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes. Die Besonderheit liegt darin, dass Sie – wie bei der Karenz – Ihr Recht durch einseitige Erklärung ausüben. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der gewünschten Arbeitszeitänderung, das heißt Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit, muss mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Ist dieser mit Ihrem Vorschlag nicht einverstanden, muss er im Falle einer Nichteinigung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Klage erheben. Wird die Klage unterlassen, können Sie die Elternteilzeit zu den von Ihnen bekannt gegebenen Bedingungen antreten.

Der kleine Anspruch erstreckt sich nur bis zum vierten Geburtstag des Kindes. Im Gegensatz zum großen Anspruch (und zur Karenz) sind Sie auf eine Vereinbarung mit dem Unternehmen angewiesen, eine einseitige Erklärung der Arbeitszeitänderung genügt nicht. Verweigert Ihnen der Arbeitgeber eine Einigung, haben Sie jedoch die Möglichkeit, seine Zustimmung vor dem Arbeits- und Sozialgericht zu erzwingen.
Nach Ablauf des Anspruchszeitraumes leben die ursprünglichen Arbeitszeiten wieder auf und der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie in der ursprünglichen Verwendung weiterzubeschäftigen.

Für die Elternteilzeit gibt es einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz, der ab Bekanntgabe, frühestens aber 4 Monate vor dem Antritt der gewünschten Elternteilzeit greift und bis längstens 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes dauert. Danach besteht ein Motivkündigungsschutz für die Dauer der Elternteilzeit.

Da die rechtliche Lage sehr komplex ist, raten wir Ihnen, sich im Falle eines Wunsches nach Elternteilzeit auf alle Fälle juristisch beraten zu lassen.

Beratungen bieten die Arbeiterkammer, der ÖGB und die Einzelgewerkschaften.

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Kann ich als Selbständige Kinderbetreuungsgeld beziehen? Was muss ich beachten?

Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit schließt den Bezug von Kindergeld dann nicht aus, wenn die Gesamteinkünfte die Zuverdienstgrenze von jährlich 14.600 Euro nicht übersteigen. Maßgeblich sind alle Gesamteinkünfte des beziehenden Elternteiles im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG. Neben Einkünften aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit sind daher auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie allfällige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte zu beachten.

Für eine detaillierte Bestimmung des relevanten Einkommens wenden Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre Steuerberaterin.

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Wie sieht es mit Zuverdienstgrenzen während Karenz und Elternteilzeit aus?

Die aktuelle Zuverdienstgrenze ist während einer Karenz oder Elternteilzeit nur dann relevant, wenn Sie in dieser Zeit Kindergeld beziehen wollen. Ist das der Fall, müssen Sie darauf achten, nur in dem Umfang zu arbeiten, dass Ihre jährlichen Einkünfte einen Gesamtbetrag von 14.600 Euro nicht übersteigen. Andernfalls wird das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückgefordert. (Änderung ab 2008!).

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Meine Lebensgefährtin bekommt ein Kind von mir. Wir leben aber nicht in einem gemeinsamen Haushalt. Kann ich in Väterkarenz gehen?

Um Anspruch auf Karenz zu haben, bedarf es eines gemeinsamen Haushalts mit dem Kind. Ein gemeinsamer Haushalt mit der Mutter des Kindes muss dagegen nicht vorliegen. Maßgeblich ist nicht die polizeiliche Meldung, sondern das tatsächliche Wohnen.

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Alltag mit Kindern

 

Was kann ich bei der Wahl der außerhäuslichen Kinderbetreuung beachten?

Bei der Wahl der Kinderbetreuungseinrichtung wird man nicht umhin kommen, die zur Auswahl stehenden Einrichtungen selbst zu besichtigen. Empfehlungen von anderen Eltern können hilfreich sein und bei der Vorauswahl helfen, immer muss aber mitbedacht werden, welche (pädagogische) Einstellung und Prioritäten die empfehlende Person hat.

Wichtig ist, bevor man die betreffenden Institutionen besichtigt, sich im Klaren darüber zu sein, was man für sein Kind erwartet (pädagogische Ausrichtung, besondere Ernährungswünsche, Aktivitäten im Freien, etc. ) und welche Rahmenbedingungen für die alltägliche Organisation notwendig und praktisch  sind (Öffnungszeiten, Anreisezeiten, Kosten, Förderungsmöglichkeiten und ähnliches).

Wichtig ist weiters, dass man einer außerhäuslichen Betreuung prinzipiell positiv gegenübersteht. Zweifel merkt auch das Kind – das kann die Eingewöhnung erschweren und wirkt als self-fullfilling prophecy entgegen.
Für die Eingewöhnung in Krippe oder Kindergarten müssen Sie sich auf alle Fälle ausreichend Zeit reservieren. Bei Krippenkindern darf das schon mal ein Monat sein, in dem Sie oder ihre Partnerin/ihr Partner beim Kind in der Krippe bleiben.

Auch „Rückschläge“ können vorkommen und sind nicht ungewöhnlich. Wichtig ist hier, dass Sie einfühlsam mit Ihrem Kind umgehen und sich Zeit nehmen. Jedes Kind reagiert da anders. Für manche Kinder sind regelmäßige, kurze Zeiten einfacher, bei anderen ist das Bleibenkönnen in der Krippe stark von der Tagesverfassung abhängig.

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Welche Möglichkeiten / Angebote der Kinderbetreuung gibt es?

Es gibt verschiedene öffentliche und private Angebote zur Kinderbetreuung, angefangen von öffentlichen Kindergärten, über private Kindergruppen, bis hin zu Nanny-Diensten.

Eine ausführliche Übersicht über mögliche Formen der Kinderbetreuung finden Sie unter http://www.help.gv.at/37/370100_f.html

Die städtischen Kindergärten finden Sie unter:
http://www.wien.gv.at/kindertag/

Eine Übersicht über die privaten Wiener Kindergärten und Horte, mit Angabe der freien Plätze finden Sie unter www.kindergarten.at.

Der Verein Wiener Kinderdrehscheibe ist der Zusammenschluss der privaten Trägerorganisationen, die in Wien Kinderbetreuungsplätze anbieten (Krippen, Kindergärten, Horte, Kindergruppen, Tagesmütter...) Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Betreuungsmöglichkeiten nach Postleitzahl geordnet.
www.kinderdrehscheibe.at

Auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Hilfestellung bei der Wahl des Kinderbetreuungsplatzes können Sie auch bei Kind&Kegel erhalten. Ansprechperson ist Mag. Katharina Kamelreiter, 01/5037188, info@kind-und-kegel.at

Weitere Informationen und Einrichtungen finden Sie auch in der Broschüre der Arbeiterkammer Wien „Kinderbetreuung in Wien“ zu bestellen unter e-mail: bestellservice@akwien.at oder dem Bestelltelefon: (01) 310 00 10-329.

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Mein Kind ist ein Jahr alt und ich möchte/muss wieder arbeiten. Schade ich meinem Kind mit zu früher außerhäuslicher Betreuung?

Es gibt unzählige sich widersprechende ExpertInnen-Meinungen zum Thema und die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, wie sich Kinder unter welchen Umständen entwickeln und was von ihnen und ihren Hauptbezugspersonen als schwierig erlebt wird und was nicht. Sehr stark ist das auch mit kulturellen Prägungen und Zugängen verbunden und damit, was als gesellschaftlich „normal“ und erwünscht angesehen wird. Dieses oft existierende gesellschaftlich geprägte Idealbild muss nicht unbedingt das Beste für jedes einzelne Kind sein und entspricht sehr oft auch nicht den realen Verhältnissen und Anforderungen der Zeit.

Es gibt Kinder, die sehr glücklich in so genannten „Patchworkfamilien“, in Großfamilien mit geteilten Betreuungspflichten, Wohngemeinschaften, Pflege- und Adoptivfamilien und Haushalten mit EinzelerzieherInnen aufwachsen und solche, die sehr unglücklich in einer Kernfamilie aufwachsen, in der die Mutter oder der Vater nicht erwerbstätig ist.

Wichtig ist – und da sind die meisten ExpertInnen einig - das Schaffen einer Sicherheit bietenden Atmosphäre, in der sich die Kinder wohl fühlen und ausreichend Aufmerksamkeit für ihre Bedürfnisse bekommen. Dazu brauchen Kinder kontinuierliche Betreuungsverhältnisse und fixe Bezugspersonen, die nicht zwangsläufig nur aus den Eltern oder den näheren Verwandtenbestehen müssen. Diese Rolle können auch andere Verwandte, FreundInnen, Tageseltern oder weitere Betreuungspersonen einnehmen. Je kontinuierlicher und regelmäßiger der Kontakt zu diesen Personen ist, desto mehr Sicherheit erfahren die Kinder.

Bei der Wahl einer außerhäuslichen Kinderbetreuung sollte daher besonders viel Wert auf Qualität, Gruppengrößen und auf kontinuierliche Betreuung durch bestimmte Personen gelegt werden. Auch der Sympathiefaktor darf hier nicht unterschätzt werden. Wenn die Eltern die Betreuungspersonen sympathisch finden und den Eindruck haben, dass ihr Kind gut aufgehoben ist, vermitteln sie dieses Gefühl auch den Kindern und tragen damit wesentlich zu einem positiven Empfinden und einer guten Eingewöhnung bei.

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Ich möchte in meiner Nachbarschaft rund um das Thema Kinder, Mütter, Väter etwas verändern. Welche Möglichkeiten der Vernetzung und Selbstorganisation gibt es?

Oft gibt es Menschen im Grätzl, die ähnliche Probleme oder Wünsche haben. Ein erster Schritt etwas zu verändern ist, Personen in Ihrer Nachbarschaft kennen zu lernen, und die gemeinsamen Interessen zu entdecken. Wenn sich Gleichgesinnte realistische Ziele setzen, wird manches möglich. Gemeinsames Engagement lohnt sich so gut wie immer.

Verschiedene Einrichtungen in der Gemeinwesenarbeit bieten Unterstützung bei der Umsetzung von Ideen. Zum Beispiel die Lokale Agenda21, die bereits in einigen Wiener Bezirken besteht: www.la21wien.at/Plone/Die%20Bezirke/

Informationen und Beratung zu den Themen Wohnen, Wohnumfeld, Stadterneuerung, Zusammenleben im Grätzl und Gemeinwesen gibt es bei den Wiener Gebietsbetreuungen: www.gebietsbetreuungen.wien.at/htdocs/kontakte.html

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Wo und wie finde ich andere Menschen mit kleinen Kindern und ähnlichen Erfahrungen?

Private und städtische Eltern-Kind-Zentren sind eine erste Anlaufstelle für Eltern mit Kleinkindern, die Kontakt zu Gleichgesinnten suchen.

Private Eltern-Kind-Zentren

Städtische Eltern-Kind-Zentren, Regionalstellen für soziale Arbeit mit Familien, Elternberatungen etc. der MAG 11 unter www.wien.gv.at/magelf/baby/ekizent.htm
Weitere Tipps findet man in den Büchern „Baby in Wien“ und „Kind in Wien“, die im Falter-Verlag erschienen sind, oder in Online-Foren wie z.B. www.elternforum.hebammen.at.

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