Frequently Asked Questions Karenz und Elternteilzeit
(Die Inhalte wurden von den ProjektpartnerInnen zusammengestellt und
formuliert und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Endredaktion:
Christiane Chatzinakis und Jasmine Böhm, abz*austria.)
Was versteht
karenz und karriere unter "Karenz", "Karriere" und
"Vereinbarkeit"?
Wie können Frauen und Männer
Karenz und Karriere verbinden?
Was motiviert Männer, in
Karenz zu gehen?
Was ist KarenzManagement und
was habe ich als Unternehmen davon?
Wann beginnt die Karenzplanung
im Unternehmen?
Wann beginnt die Karenzplanung
für mich als werdende Mutter oder werdender Vater? Wie
plane ich konstruktiv?
Was kann ich als Elternteil tun,
um frühzeitig meinen beruflichen Wiedereinsteig zu planen?
Wie kann ich in meinem Unternehmen
verhindern, dass Karenzen und Elternteilzeit „den Betrieb stören“?
Wie kann ich in meinem Unternehmen
lange Auszeiten bei MitarbeiterInnen vermeiden?
Wer bietet Unterstützung
beim beruflichen Wiedereinstieg?
Definitionen rund um Karenz und
Elternteilzeit
Welche Fristen und Meldepflichten
muss ich als ArbeitnehmerIn in Hinblick auf Karenz einhalten?
Welche Fristen und Meldepflichten
muss ich als MitarbeiterIn in Hinblick auf Elternteilzeit einhalten?
Welche Ansprüche haben ArbeitnehmerInnen
nach den neuen rechtlichen Bestimmungen zur Elternteilzeit?
Kann ich als Selbständige
Kinderbetreuungsgeld beziehen? Was muss ich beachten?
Wie sieht es mit Zuverdienstgrenzen
während Karenz und Elternteilzeit aus?
Meine Lebensgefährtin bekommt
ein Kind von mir. Wir leben aber nicht in einem gemeinsamen Haushalt.
Kann ich in Väterkarenz gehen?
Was kann ich bei der Wahl der
außerhäuslichen Kinderbetreuung beachten?
Welche Möglichkeiten / Angebote
der Kinderbetreuung gibt es?
Mein Kind ist ein Jahr alt und
ich möchte/muss wieder arbeiten. Schade ich meinem Kind mit zu früher
außerhäuslicher Betreuung?
Ich möchte in meiner Nachbarschaft
rund um das Thema Kinder, Mütter, Väter etwas verändern.
Welche Möglichkeiten der Vernetzung und Selbstorganisation gibt es?
Wo und wie finde ich andere Menschen
mit kleinen Kindern und ähnlichen Erfahrungen?
Karenz
Im Rahmen des Projektes beschäftigen wir uns hauptsächlich mit
der Elternkarenz und vor allem damit, wie sie für Frauen und Männer
lebbar wird, ohne einen "Karriereknick" zur Folge zu haben.
Die von uns entwickelten Maßnahmen, Überlegungen und Konzepte
sind aber auch sehr gut für andere Formen von Auszeiten und Betreuungspflichten
nützlich und anwendbar
Karriere
Unter Karriere verstehen wir unterschiedliche Formen der beruflichen Entwicklung,
die sowohl die Karriere im klassischen Sinn, die mit Aufstieg im Unternehmen
verbunden wird, beinhalten können, als auch einen sehr breiten Karrierebegriff,
in dem es mehr um die Schaffung von Möglichkeiten und gut lebbarer
Arbeitsbedingungen geht. Karriere für Einzelpersonen wird dann möglich,
wenn Unternehmen, Einzelperson plus dazugehöriges Umfeld und staatliche
Voraussetzungen gut ineinander spielen
Vereinbarkeit
In diesem Sinn ist Vereinbarkeit das Lebbar-Machen unterschiedlicher selbst
gewählter, passierter oder von außen vorgegebener Ansprüche.
Die Verantwortung dafür, Vereinbarkeit möglich zu machen, tragen
die Einzelpersonen, deren Umfeld, die Unternehmen und die staatlichen
Institutionen, die Kinderbetreuung, Finanzbezüge und Ähnliches
regeln.
Vereinbar machen heißt also auch, Möglichkeiten öffnen,
um unterschiedliche Lebensfelder gut miteinander zu kombinieren. Besonders
wichtig ist uns dabei, dass diese Möglichkeiten für Männer
und Frauen gleich breit und vielfältig sind.
zurück
Die Verbindung von Karenz und Karriere setzt eine gute Planung
voraus. Wenn ein Kind geplant ist – noch vor der Schwangerschaft
– ist es sinnvoll, sich mit der Frage einer möglichen Arbeitszeitgestaltung,
den finanziellen Auswirkungen und den bestehenden Netzwerken zu beschäftigen.
Rechtliche Rahmenbedingungen sollten geklärt werden, wie z.B. den
Anspruch auf Elternteilzeit und die Zuverdienstgrenzen neben dem Kinderbetreuungsgeld.
Potenzielle ArbeitgeberInnen sollten auf ihr Entgegenkommen und ihre Flexibiliät
gegenüber Vereinbarkeitsansprüchen von Einzelpersonen überprüft
werden.
Wenn Sie in Beziehung einer leben, ist eine partnerschaftliche
Aufteilung und gemeinsame Planung der Haushalts- und Familienpflichten
ein wesentlicher Faktor dafür, das berufliche Aus bei einer/einem
der BeziehungspartnerInnen zu vermeiden.
Sehr oft ist der Aufbau eines erweiterten Betreuungsnetzwerkes
für das Kind notwendig, welches bei Notfällen eingesetzt werden
kann, d.h. in Krankheitsfällen, bei schulfreien Tagen, bei Sperrzeiten
des Kindergartens oder bei Dienstreisen.
Während der beruflichen „Auszeit“ (Karenzzeit oder Elternteilzeit)
sollte der Kontakt mit dem Unternehmen aufrechterhalten
werden, wenn Sie vorhaben, wieder in dasselbe Unternehmen zurückzukehren.
Wenn Ihr Unternehmen dazu noch nichts anbietet, schlagen Sie selbst vor,
woran Sie interessiert sind, wie etwa Teilnahme an internen Veranstaltungen
oder Weiterbildungen sowie Übernahme von Urlaubsvertretungen oder
Mitarbeit an Projekten.
Ein möglichst frühzeitiger Wiedereinstieg begünstigt
in vielen Fällen die Fortsetzung des beruflichen Erfolgs.
zurück
Wir wissen aus eigenen Studien, dass die Inanspruchnahme der Kinderbetreuungskarenz
bei Männern vor allem an drei Bedingungen geknüpft ist.
- Mikorebene: Aushandlungsprozesse mit der Partnerin
bzw. Kindesmutter haben maßgeblichen Einfluss auf Karenzierungen
bei Männern. Gut qualifizierte Frauen in Beschäftigungsverhältnissen
verhalten sich eher unterstützend gegenüber der Karenzierung
ihrer Partner oder fordern diese sogar ein, wenn es die finanziellen
Rahmenbedingungen ermöglichen.
- Mesoebene: Betriebliche Strukturen müssen so
beschaffen sein, dass die Möglichkeit der Karenzierung in den betrieblichen
Abläufen vorgesehen ist. Dies betrifft sowohl die Informationspraxis
in Betrieben (v. a. zum Thema Väterkarenz) als auch Maßnahmen
die vor, während und nach der Karenzierung auf Seiten des Betriebes
gesetzt werden (Karenz-Planungsgespräche, Supervision für
Karenzierte, Arbeitsmodelle während der Karenz, Wiedereinstiegsszenarien,
etc.).
- Makroebene: Flexible, kurze und mehrmals wechselbare Karenzierungsmöglichkeiten
werden von Männern eher in Anspruch genommen und helfen Frauen
eher beim Wiedereinstieg als die durchgängigen Langzeit-Karenzen.
Lohnersatzleistungen unterstützen die Inanspruchnahme der Karenz
auch bei besser verdienenden ArbeitnehmerInnen. Aus der Praxis in anderen
EU-Staaten wird deutlich, dass Sensibilisierungsarbeit und verpflichtende
Vatermonate nach dem Prinzip 'use it or loose it' die Partizipation
der Männer in der aktiven Familienarbeit erhöhen.
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Wir verstehen unter KarenzManagement alle Maßnahmen, die in Unternehmen
getroffen werden, um einen aktiven und strukturierten Umgang mit familienbedingten
Job-Auszeiten zu ermöglichen. Durch sie werden eine ressourcenorientierte
und vorausschauende Personalplanung gefördert und Reibungsverluste
verhindert.
Studien belegen mittlerweile, dass der Nutzeneffekt vereinbarungsfreundlicher
Maßnahmen die Kosten weit übersteigt. Hervorzuheben sind der
Imagegewinn am Arbeits- und auch Absatzmarkt im Bezug auf potentielle
KundInnen und die erhöhte Motivation der MitarbeiterInnen im Sinne
des Unternehmens zu planen.
Aktives KarenzManagement reduziert vereinbarungsbedingte Fluktuation,
verkürzt die Auszeiten, senkt Wiedereingliederungskosten und erhöht
allgemein die Motivation und Leistungsbereitschaft der MitarbeiterInnen.
Spezifisches Know-How bleibt im Unternehmen und Kontinuität wird
gewährleistet.
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Karenzplanung beginnt, sobald ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin bekannt
gibt, dass er Vater wird oder dass sie Mutter wird. Wichtig ist eine gemeinsame
Planung der Karenz und einer eventuellen Elternteilzeit zwischen MitarbeiterIn
und jeweiliger Ansprechperson im Unternehmen.
Aktives KarenzManagement lässt sich in drei Phasen gliedern: Vorbereitung
vor der Auszeit, Gestaltung der Auszeit, Reintegration nach der Auszeit.
Die Planungsphase, ist die Basis für ein erfolgreiches
KarenzManagement. In Gesprächen zwischen Personalabteilung oder -
bei kleineren Unternehmen - Geschäftsführung, zuständiger
Führungskraft und MitarbeiterIn werden die unterschiedlichen Interessen
auf den Tisch gelegt. Abwesenheitsdauer, Form der Abwesenheit, Wiedereinstiegszeitpunkt
und Form des Wiedereinstiegs müssen besprochen und abgeklärt
werden. Alle rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten müssen
berücksichtigt werden. Ziel ist es eine vertrauensvolle Basis für
die weitere Zusammenarbeit „unter neuen Vorzeichen“ zu legen.
Je detaillierter und frühzeitiger die Planung erfolgt, umso eher
lassen sich Interessenskonflikte vermeiden und die Auszeit so gestalten,
dass ein nahtloser Wiedereinstieg, wenn erwünscht, möglich wird.
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Die Karenzplanung sollte spätestens dann beginnen, wenn Sie wissen,
dass Sie oder Ihre Partnerin schwanger sind. Je früher geplant wird,
desto besser gelingt der Umstieg in die neue Lebensphase.
Das Schaffen eines Netzwerkes kann besonders für AlleinerzieherInnen
eine wesentliche Entlastung bedeuten. Absprachen und Vereinbarungen mit
dem Arbeitgeber/ der Arbeitgeberin sollten rechtzeitig getroffen werden
und bieten so eine gute Basis dafür, dass Karenz nicht „passiert“,
sondern gestaltet werden kann.
Sie müssen sich überlegen, wer wie lange und wann in Karenz
geht, wie die Kinderbetreuung beim Wiedereinstieg aussehen soll und wie
eine mögliche Aufteilung der Haushalts- und Kinderbetreuungspflichten
aussieht. Außerdem lohnt es sich zu überlegen, ob Sie die Karenz
zusätzlich dazu nutzen wollen, sich weiterzubilden, umzuorientieren,
eine Auszeit zu nehmen und Ähnliches.
Sie müssen sich auch überlegen, ob und wie Sie nach der Karenz
wieder in ihr Unternehmen einsteigen wollen. Klare Absprachen helfen Ihnen
dabei, die Phase des Wiedereinstieges aktiv mitzugestalten und ermöglichen
auch ihrem Arbeitgeber/ ihrer Arbeitgeberin Sie zum richtigen Zeitpunkt
wieder einzuplanen.
Sind beide Perspektiven geklärt, lassen sich unangenehme Überraschungen
weitgehend vermeiden.
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- früh genug Kontakt mit ArbeitgeberIn bezüglich der Zeit
danach aufnehmen
- ein klares Konzept des gewünschten Arbeitsumfangs und der Organisation
(Elternteilzeit bzw. Vollzeitkarenz) gemeinsam mit ArbeitgeberIn erstellen
- Selbst am Ball bleiben und sich über inhaltliche und strukturelle
Veränderungen im Unternehmen informieren.
- Zu informellen Treffen oder Teamsitzungen des Unternehmens gehen.
- Wenn gewünscht und möglich, hilft ein geringfügiger
Einstieg während der Karenz Sie im Team zu integrieren und Sie
auf dem Laufenden zu halten.
- Ablauf und Aufteilung der Karenzzeit mit den anderen sorgepflichtigen
Personen absprechen.
- einen klaren Umgang mit der Aufteilung der Haushalts- und Kinderbetreuungsverantwortungen
innerhalb der Familie finden.
- Falls möglich, beziehen Sie das familiäre Umfeld und FreundInnen
in die Kinderbetreuung mit ein! Teilweise können alternative Kinderbetreuungsmöglichkeiten
auch in anderen Netzwerken gestaltet werden.
- Netzwerke bilden: Es finden sich bei Babytreffs, Rückbildungsgymnastik,
Yogarunden etc. immer wieder Frauen und Männer mit ähnlichen
Lebensumstand, ähnlichen Problemen, Ängsten, Hoffnungen und
Hürden.
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Karenzen und Elternteilzeit stören nur dann, wenn es kein strukturiertes
Vorgehen dafür gibt und jedes Mal von vorne geplant und entschieden
werden muss. Auch die Einstellungen von Management und MitarbeiterInnen
entscheiden, ob Auszeiten als problembehaftet oder alltäglich wahrgenommen
werden. Deshalb: Integrieren Sie Karenzierungen in die Abläufe der
Organisation! Und sorgen Sie für eine positive Grundhaltung zu vereinbarkeitsbedingten
Arbeitsbedürfnissen!
Wenn Sie die Organisationsstruktur elastisch gestalten im Hinblick auf
die Schnittstelle zu den unterschiedlichen Lebensweltansprüchen und
Existenzsicherungsmodellen ihrer MitarbeiterInnen, dann bleibt Ihnen das
reaktive 'Nachhinken' erspart. Hinzu kommt der Nutzen aus dieser Strategie,
der auf den ersten Blick zumeist nicht ersichtlich scheint: Das Berücksichtigen
der Vereinbarkeitsansprüche ihrer MitarbeiterInnen führt in
der Regel zu langfristigen Bindungen, höherer Motivation und Loyalität
zum Unternehmen, verhindert starke Fluktuationen im Betrieb und andere
Reibungsverluste.
Je flexibler und vertrauensvoller Strukturen in Unternehmen gestaltet
werden, desto mehr sind auch die MitarbeiterInnen bereit, im Sinne des
Unternehmens zu handeln und auf Unternehmensbedürfnisse flexibel
zu reagieren.
Flexible Arbeitszeitlagen, Teleworking-Möglichkeiten und individuelle
Vereinbarungen helfen Teilzeitwünsche (Elternteilzeit) von MitarbeiterInnen
nicht als Problem, sondern als einen alltäglichen Faktor des Unternehmensalltags
handhabbar zu machen.
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Entscheidend sind hier gute Angebote zur Vereinbarkeit von Berufs- und
Familienleben, sowie eine gemeinsame vertrauensvollen Planung.
Die Auszeit kann durch alternative Angebote während der Karenz, wie
etwa Projektarbeiten oder stundenweise Einsätze dazu genutzt werden,
neue Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten und die Lust am gemeinsamen
Arbeiten zu erhalten, wenn der/die MitarbeiterIn das möchte und sich
dadurch keine anderen Nachteile ergeben, wie Verlust von Versicherungsansprüchen,
Kinderbetreuungsgeld oder Ähnliches.
Flexible und individuelle Möglichkeiten zur Arbeitszeitgestaltung
und Alternativmodelle, wie etwa Möglichkeiten für Teleworking,
erweitern im Rahmen der betrieblichen Machbarkeit den Spielraum, in dem
Arbeiten stattfinden kann, und verhindern eine übergroße Belastung
der Einzelpersonen, in der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben.
Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Kontaktangebote während
der Auszeit und Miteinbeziehung der Familien bei Unternehmensveranstaltungen
und Planungen schaffen ein vereinbarkeitsfreundliches Klima, das MitarbeiterInnen
bei einem raschen Wiedereinstieg unterstützt.
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Broschüren zum Wiedereinstieg:
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ACHTUNG!
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden sich ab 01.01.2008 teilweise
ändern!
Mutterschutz
Um die Gesundheit der Mutter und des (ungeborenen) Kindes nicht zu gefährden,
beinhaltet der Mutterschutz Beschäftigungsverbote vor und
nach der Geburt. Sowohl in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen
Entbindung als auch in den ersten acht Wochen nach der Geburt dürfen
Arbeitnehmerinnen nicht beschäftigt werden.
Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich bei Früh-, Mehrlings-
oder Kaiserschnittsgeburten auf zwölf Wochen.
Karenz
Unter Karenz ist das Ruhen der Pflichten in einem Arbeitsverhältnis
für einen bestimmten Zeitraum gemeint. In dieser Phase müssen
Sie nicht arbeiten und erhalten entsprechend auch keinen Lohn. Mütter
und Väter können anschließend an die Schutzfrist nach
der Geburt bis maximal zum 2. Geburtstag des Kindes Karenz beanspruchen,
allerdings nicht zur gleichen Zeit, und unter Wahrung bestimmter Meldefristen.
Elternteilzeit
Wenn Sie lediglich eine Arbeitszeitreduzierung oder gar nur eine
Änderung der Lage Ihrer Arbeitszeit möchten, können
Sie Elternteilzeit beanspruchen. Sofern Sie bereits seit mindestens drei
Jahren in einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten arbeiten, können
Sie eine Arbeitszeitänderung bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
des Kindes („großer Anspruch“), andernfalls nur bis
zum 4. Geburtstag („kleiner Anspruch“), vereinbaren.
Der Anspruch auf Elternteilzeit besteht für Eltern, deren Kind nach
dem 30.06.2004 geboren wurde und für Eltern, die sich a, 01.07.2004
in Beschäftigungsverbot oder Karenz befunden haben.
Sie können den Anspruch auf Elternteilzeit einseitig bei ihrem Unternehmen
geltend machen, die Art und Ausgestaltung müssen Sie aber mit ihrem
Unternehmen vereinbaren. Das heißt, dass sie konkrete Wünsche
über Arbeitszeitlage und Stundenreduktion anmelden können, dass
Ihr/e ArbeitgeberIn dem aber zustimmen muss bzw. einen Gegenvorschlag
einbringen kann.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Beratungen
bieten die Arbeiterkammer, der ÖGB und teilweise auch die Einzelgewerkschaften
an.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld – kurz Kindergeld – ist eine finanzielle
Unterstützung des Staates, auf die Mütter und Väter
unabhängig von einer früheren oder aktuellen Erwerbstätigkeit
Anspruch haben.
Für dasselbe Kind können beide Elternteile nicht gleichzeitig
sondern nur nacheinander Kindergeld beziehen. Übernehmen beide Elternteile
zeitweise die Kinderbetreuung, kann die Leistung bis zum 36. Lebensmonat
des Kindes in Anspruch genommen werden, andernfalls nur bis zum 30. Lebensmonat.
(Wird sich mit 01.01.2008 ändern.)
Die Höhe des Kindergeldes beträgt derzeit 14,53 Euro/Tag (Stand:
Oktober 2006). Der beziehende Elternteil darf jedoch eine jährliche
Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro nicht überschreiten.
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Stets zu beachten: Gleichzeitige Karenz beider Elternteile für dasselbe
Kind ist derzeit nicht möglich.
Soll die Karenz der Mutter im Anschluss an die nachgeburtliche Schutzfrist
beginnen, muss sie dem Unternehmen Beginn und Dauer der Karenz bis zum
Ende dieser Schutzfrist bekannt geben. (siehe auch Mutterschutz)
Soll statt dessen der Vaters im Anschluss an die nachgeburtliche Schutzfrist
der Mutter in Karenz gehen, muss er dem Unternehmen Beginn und Dauer der
Karenz innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt bekannt geben,
auch wenn die Voraussetzungen für einen verlängerten Mutterschutz
gegeben sind.
Teilen sich die Eltern die Karenz, muss die nachfolgende Karenz mindestens
3 Monate vor dem gewünschten Antritt gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, die Karenz nicht zu früh zu melden. Der Kündigungsschutz
beginnt nämlich frühestens mit der Geburt des Kindes bzw. 4
Monate vor dem Antritt einer Karenz im Anschluss an die Karenz des anderen
Elternteiles.
Sofern Sie bei der erstmaligen Meldung Karenz nicht bis zur Maximaldauer,
also bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes, beansprucht haben,
können Sie diese einmal einseitig verlängern. Sie haben dies
Ihrem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor dem Ende der erstmalig
gemeldeten Karenz bekannt zu geben.
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Im Gegensatz zur Karenz kann Elternteilzeit nach Ablauf des Beschäftigungsverbotes
zu jedem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Anspruchszeitraumes
verlangt werden. Auch können die Eltern gleichzeitig Elternteilzeit
beanspruchen. Beginn und Dauer der Teilzeitbeschäftigung sowie Ausmaß
und Lage der Arbeitszeit müssen analog der Fristen zur Karenz schriftlich
geltend gemacht werden.
Sie können vom Arbeitgeber sowohl eine Änderung (Verlängerung,
Änderung des Ausmaßes oder der Lage der Arbeitszeit) als auch
eine vorzeitige Beendigung der Teilzeitbeschäftigung je einmal verlangen.
Die beabsichtigte Änderung muss mindestens drei Monate zuvor schriftlich
bekannt gegeben werden.
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Sowohl für den großen als auch den kleinen Anspruch gilt,
dass Sie für eine bestimmte Zeit eine Herabsetzung Ihrer
bisherigen Arbeitszeit in beliebigem Ausmaß oder eine bloße
Änderung der Lage Ihrer Arbeitszeit verlangen können.
Beträgt Ihre bisherige Arbeitszeit beispielsweise 40 Wochenstunden,
ist eine Reduzierung auf 30 Wochenstunden genauso möglich wie auf
10. Sie können auch eine Aufteilung der ursprünglichen oder
reduzierten Stunden auf bestimmte Wochentage oder auf bestimmte Uhrzeiten
verlangen.
Trotz der nahezu unbegrenzten Möglichkeiten empfehlen wir Ihnen,
Ihrem Arbeitgeber einen Teilzeitwunsch zu melden, der Ihren tatsächlichen
Betreuungsinteressen entspricht. Kommt es nämlich zu einem gerichtlichen
Verfahren, wird dieser Wunsch mit Ihren tatsächlichen Betreuungsnotwendigkeiten
zu begründen sein. Während eines Verfahrens gelten noch die
ursprünglichen Arbeitszeiten.
Der große Anspruch reicht längstens bis zur
Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes. Die Besonderheit liegt darin,
dass Sie – wie bei der Karenz – Ihr Recht durch einseitige
Erklärung ausüben. Lediglich die konkrete Ausgestaltung der
gewünschten Arbeitszeitänderung, das heißt Beginn, Dauer,
Ausmaß und Lage der Arbeitszeit, muss mit dem Arbeitgeber vereinbart
werden. Ist dieser mit Ihrem Vorschlag nicht einverstanden, muss er im
Falle einer Nichteinigung vor dem Arbeits- und Sozialgericht Klage erheben.
Wird die Klage unterlassen, können Sie die Elternteilzeit zu den
von Ihnen bekannt gegebenen Bedingungen antreten.
Der kleine Anspruch erstreckt sich nur bis zum vierten
Geburtstag des Kindes. Im Gegensatz zum großen Anspruch (und zur
Karenz) sind Sie auf eine Vereinbarung mit dem Unternehmen angewiesen,
eine einseitige Erklärung der Arbeitszeitänderung genügt
nicht. Verweigert Ihnen der Arbeitgeber eine Einigung, haben Sie jedoch
die Möglichkeit, seine Zustimmung vor dem Arbeits- und Sozialgericht
zu erzwingen.
Nach Ablauf des Anspruchszeitraumes leben die ursprünglichen Arbeitszeiten
wieder auf und der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie in der ursprünglichen
Verwendung weiterzubeschäftigen.
Für die Elternteilzeit gibt es einen besonderen Kündigungs-
und Entlassungsschutz, der ab Bekanntgabe, frühestens aber
4 Monate vor dem Antritt der gewünschten Elternteilzeit greift und
bis längstens 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes dauert.
Danach besteht ein Motivkündigungsschutz für die Dauer der Elternteilzeit.
Da die rechtliche Lage sehr komplex ist, raten wir Ihnen, sich im Falle
eines Wunsches nach Elternteilzeit auf alle Fälle juristisch beraten
zu lassen.
Beratungen bieten die Arbeiterkammer, der ÖGB und die Einzelgewerkschaften.
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Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit schließt
den Bezug von Kindergeld dann nicht aus, wenn die Gesamteinkünfte
die Zuverdienstgrenze von jährlich 14.600 Euro nicht übersteigen.
Maßgeblich sind alle Gesamteinkünfte des beziehenden Elternteiles
im Sinne des § 2 Abs. 2 EStG. Neben Einkünften aus selbständiger
und unselbständiger Erwerbstätigkeit sind daher auch Einkünfte
aus Land- und Forstwirtschaft sowie allfällige Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen oder
sonstige Einkünfte zu beachten.
Für eine detaillierte Bestimmung des relevanten Einkommens wenden
Sie sich in Zweifelsfällen bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihre
Steuerberaterin.
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Die aktuelle Zuverdienstgrenze ist während einer Karenz oder Elternteilzeit
nur dann relevant, wenn Sie in dieser Zeit Kindergeld beziehen wollen.
Ist das der Fall, müssen Sie darauf achten, nur in dem Umfang zu
arbeiten, dass Ihre jährlichen Einkünfte einen Gesamtbetrag
von 14.600 Euro nicht übersteigen. Andernfalls wird das Kindergeld
für das gesamte Jahr zurückgefordert. (Änderung ab 2008!).
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Um Anspruch auf Karenz zu haben, bedarf es eines gemeinsamen Haushalts
mit dem Kind. Ein gemeinsamer Haushalt mit der Mutter des Kindes muss
dagegen nicht vorliegen. Maßgeblich ist nicht die polizeiliche Meldung,
sondern das tatsächliche Wohnen.
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Bei der Wahl der Kinderbetreuungseinrichtung wird man nicht umhin kommen,
die zur Auswahl stehenden Einrichtungen selbst zu besichtigen. Empfehlungen
von anderen Eltern können hilfreich sein und bei der Vorauswahl helfen,
immer muss aber mitbedacht werden, welche (pädagogische) Einstellung
und Prioritäten die empfehlende Person hat.
Wichtig ist, bevor man die betreffenden Institutionen
besichtigt, sich im Klaren darüber zu sein, was man für sein
Kind erwartet (pädagogische Ausrichtung, besondere Ernährungswünsche,
Aktivitäten im Freien, etc. ) und welche Rahmenbedingungen für
die alltägliche Organisation notwendig und praktisch sind (Öffnungszeiten,
Anreisezeiten, Kosten, Förderungsmöglichkeiten und ähnliches).
Wichtig ist weiters, dass man einer außerhäuslichen Betreuung
prinzipiell positiv gegenübersteht. Zweifel merkt auch das Kind –
das kann die Eingewöhnung erschweren und wirkt als self-fullfilling
prophecy entgegen.
Für die Eingewöhnung in Krippe oder Kindergarten müssen
Sie sich auf alle Fälle ausreichend Zeit reservieren. Bei Krippenkindern
darf das schon mal ein Monat sein, in dem Sie oder ihre Partnerin/ihr
Partner beim Kind in der Krippe bleiben.
Auch „Rückschläge“ können vorkommen und sind
nicht ungewöhnlich. Wichtig ist hier, dass Sie einfühlsam mit
Ihrem Kind umgehen und sich Zeit nehmen. Jedes Kind reagiert da anders.
Für manche Kinder sind regelmäßige, kurze Zeiten einfacher,
bei anderen ist das Bleibenkönnen in der Krippe stark von der Tagesverfassung
abhängig.
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Es gibt verschiedene öffentliche und private Angebote zur Kinderbetreuung,
angefangen von öffentlichen Kindergärten, über private
Kindergruppen, bis hin zu Nanny-Diensten.
Eine ausführliche Übersicht über mögliche Formen
der Kinderbetreuung finden Sie unter http://www.help.gv.at/37/370100_f.html
Die städtischen Kindergärten finden Sie unter:
http://www.wien.gv.at/kindertag/
Eine Übersicht über die privaten Wiener Kindergärten und
Horte, mit Angabe der freien Plätze finden Sie unter www.kindergarten.at.
Der Verein Wiener Kinderdrehscheibe ist der Zusammenschluss der privaten
Trägerorganisationen, die in Wien Kinderbetreuungsplätze anbieten
(Krippen, Kindergärten, Horte, Kindergruppen, Tagesmütter...)
Hier finden Sie eine Übersicht über verschiedene Betreuungsmöglichkeiten
nach Postleitzahl geordnet.
www.kinderdrehscheibe.at
Auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und Hilfestellung
bei der Wahl des Kinderbetreuungsplatzes können Sie auch bei Kind&Kegel
erhalten. Ansprechperson ist Mag. Katharina Kamelreiter, 01/5037188, info@kind-und-kegel.at
Weitere Informationen und Einrichtungen finden Sie auch in der Broschüre
der Arbeiterkammer Wien „Kinderbetreuung in Wien“ zu bestellen
unter e-mail: bestellservice@akwien.at
oder dem Bestelltelefon: (01) 310 00 10-329.
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Es gibt unzählige sich widersprechende ExpertInnen-Meinungen zum
Thema und die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Es gibt
viele Faktoren, die darüber entscheiden, wie sich Kinder unter welchen
Umständen entwickeln und was von ihnen und ihren Hauptbezugspersonen
als schwierig erlebt wird und was nicht. Sehr stark ist das auch mit kulturellen
Prägungen und Zugängen verbunden und damit, was als gesellschaftlich
„normal“ und erwünscht angesehen wird. Dieses oft existierende
gesellschaftlich geprägte Idealbild muss nicht unbedingt das Beste
für jedes einzelne Kind sein und entspricht sehr oft auch nicht den
realen Verhältnissen und Anforderungen der Zeit.
Es gibt Kinder, die sehr glücklich in so genannten „Patchworkfamilien“,
in Großfamilien mit geteilten Betreuungspflichten, Wohngemeinschaften,
Pflege- und Adoptivfamilien und Haushalten mit EinzelerzieherInnen aufwachsen
und solche, die sehr unglücklich in einer Kernfamilie aufwachsen,
in der die Mutter oder der Vater nicht erwerbstätig ist.
Wichtig ist – und da sind die meisten ExpertInnen einig - das Schaffen
einer Sicherheit bietenden Atmosphäre, in der sich die Kinder wohl
fühlen und ausreichend Aufmerksamkeit für ihre Bedürfnisse
bekommen. Dazu brauchen Kinder kontinuierliche Betreuungsverhältnisse
und fixe Bezugspersonen, die nicht zwangsläufig nur aus den Eltern
oder den näheren Verwandtenbestehen müssen. Diese Rolle können
auch andere Verwandte, FreundInnen, Tageseltern oder weitere Betreuungspersonen
einnehmen. Je kontinuierlicher und regelmäßiger der Kontakt
zu diesen Personen ist, desto mehr Sicherheit erfahren die Kinder.
Bei der Wahl einer außerhäuslichen Kinderbetreuung sollte
daher besonders viel Wert auf Qualität, Gruppengrößen
und auf kontinuierliche Betreuung durch bestimmte Personen gelegt werden.
Auch der Sympathiefaktor darf hier nicht unterschätzt werden. Wenn
die Eltern die Betreuungspersonen sympathisch finden und den Eindruck
haben, dass ihr Kind gut aufgehoben ist, vermitteln sie dieses Gefühl
auch den Kindern und tragen damit wesentlich zu einem positiven Empfinden
und einer guten Eingewöhnung bei.
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Oft gibt es Menschen im Grätzl, die ähnliche Probleme oder
Wünsche haben. Ein erster Schritt etwas zu verändern ist, Personen
in Ihrer Nachbarschaft kennen zu lernen, und die gemeinsamen Interessen
zu entdecken. Wenn sich Gleichgesinnte realistische Ziele setzen, wird
manches möglich. Gemeinsames Engagement lohnt sich so gut wie immer.
Verschiedene Einrichtungen in der Gemeinwesenarbeit bieten Unterstützung
bei der Umsetzung von Ideen. Zum Beispiel die Lokale
Agenda21, die bereits in einigen Wiener Bezirken besteht:
www.la21wien.at/Plone/Die%20Bezirke/
Informationen und Beratung zu den Themen Wohnen, Wohnumfeld, Stadterneuerung,
Zusammenleben im Grätzl und Gemeinwesen gibt es bei den Wiener
Gebietsbetreuungen: www.gebietsbetreuungen.wien.at/htdocs/kontakte.html
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Private und städtische Eltern-Kind-Zentren sind eine erste Anlaufstelle
für Eltern mit Kleinkindern, die Kontakt zu Gleichgesinnten suchen.
Private Eltern-Kind-Zentren
- Kind&Kegel, Treffpunkt für Eltern mit Kleinkindern
(2. Bez.) tel. 503 71 88, www.kind-und-kegel.at,
e-mail: info@kind-und-kegel.at
- NANAYA, Zentrum für Schwangerschaft, Geburt und Leben
mit Kindern (7. Bez.) tel. 523 17 11, www.nanaya.at,
e-mail: rundumgeburt@nanaya.at
- Eltern-Kind-Zentrum Gilgegasse (9. Bez.) tel. 406 97 75, www.elternkindzentrum.com,
e-mail: weber.weber@mycity.at
- Eltern-Kind-Forum SANI - Kommunikations- und Spielzentrum für
Eltern und Kinder (3. Bez.)
tel. 0664-314 94 17, www.sani.at,
e-mail: SANI@SANI.at
Städtische Eltern-Kind-Zentren, Regionalstellen für
soziale Arbeit mit Familien, Elternberatungen etc. der MAG 11
unter www.wien.gv.at/magelf/baby/ekizent.htm
Weitere Tipps findet man in den Büchern „Baby in Wien“
und „Kind in Wien“, die im Falter-Verlag erschienen sind,
oder in Online-Foren wie z.B. www.elternforum.hebammen.at.
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